„Bereits 2015 wurde in Deutschland die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) als Klimaschutz-Instrument eingeführt, um klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. Seither ist es in Deutschland möglich CO2-Einsparungen mittels THG-Quoten zu handeln."
Die neue THG-ePrämie
Ablasshandel mit Öko-Etikett ?
Zur Erreichung der CO2-Ziele wurde für Österreich ein Pfad zur Reduktion des jährlichen CO2-Ausstoßes im Kraftfahrzeugverkehr definiert.
Der Anteil konventioneller Kraftstoffe soll dabei schrittweise durch nachhaltige Alternativen ersetzt werden. Auch grüner Strom zur Nutzung von Elektrofahrzeugen gilt als nachhaltiger Treibstoff.
Um dies zu erreichen wurden verschiedene Maßnahmen gesetzt, wie zum Beispiel Strafen bei Verstoß gegen den Senkungs-Pfad oder die Beimischung nachhaltiger Treibstoffe (E10).
Neuerdings können eAutofahrer:innen in Österreich ihre Treibhausgas-Einsparungen – im Vergleich zu fossilen Antrieben – sogar verkaufen und aus ihren Einsparungen Bares machen. Das Instrument dafür ist die THG-ePrämie.
Wie funktioniert die THG-ePrämie und ist das wirtschaftlich interessant und ethisch sinnvoll ?
Beginnen wir von vorne. Bereits 2015 wurde in Deutschland die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) als Klimaschutz-Instrument eingeführt, um klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. Seither ist es in Deutschland möglich CO2-Einsparungen mittels THG-Quoten zu handeln.
Nun hat Österreich die Idee der THG-Quote in abgewandelter Form übernommen. Mit der aktuellen Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO) in der Fassung vom 11.03.2023 ist es auch in Österreich möglich, elektrischen Strom aus erneuerbarer Energie, der als Antrieb für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingesetzt wird, als Treibhausgasminderung anzurechnen.
Hört sich einfach an, ist es aber nicht. Denn anrechenbar sind in diesem Zusammenhang nur nachweislich gemessene Strommengen, die von öffentlichen und halböffentlichen Ladepunkten in Österreich bezogen wurden. Wird Strom von nicht-öffentlichen Ladepunkten bezogen, können diese an registrierte Ladestationsbetreiber abgetreten werden. Diese Strommenge muss entweder „nachweislich gemessen“ werden oder wird für 2023 mit 1500 kWh pauschaliert.
Die Pauschale ist für zweispurige, batterieelektrische Fahrzeuge anwendbar. Für Plug-In Hybride oder andere eFahrzeuge ist eine „nachweisliche Messung“ der Strommenge nötig.
Alles noch klar soweit ?
Ich probier es nochmal mit der Kurzfassung: Besitzer von eFahrzeugen, die hauptsächlich an nicht-öffentlichen Ladepunkten laden (z.B. an der eigenen Wallbox), können diese Strommengen als CO2-Einsparungen an Mineralölfirmen verkaufen.
Aber ist das nicht Ablasshandel und Greenwashing ?
Diese Frage hat auch mich als langjährige, umweltbewusste eAutofahrerin sehr beschäftigt.
Mit der Novelle der KVO wurde der Preis für die Verfehlung der CO2-Reduktionsziele in Österreich deutlich erhöht. Die Strafzahlung wurde auf 600 Euro pro Tonne CO2 angehoben und zusätzlich werden die Reduktionsziele jährlich erhöht. Verkaufen Mineralölfirmen nun Strom zum Betrieb von eFahrzeugen und lassen sich das als CO2-Einsparungen anrechnen, ist das ein signifikanter Anreiz für sie eMobilität zu fördern.
Allerdings hat das Ganze auch sein Für und Wider.
Dagegen spricht, dass je mehr eAutofahrer:innen die THG-ePrämie in Anspruch nehmen, desto einfacher wird es für Mineralölunternehmen, die Verpflichtung zur THG-Minderung einzuhalten. Dies ermöglicht ihnen, fossile Treibstoffe weiterhin günstig zu verkaufen.
Dafür spricht, dass mit der THG-ePrämie der Betrieb der Ladeinfrastruktur günstiger, der Hochlauf der eMobilität unterstützt und damit der Bedarf an fossilen Treibstoffen reduziert wird.
Zusätzlich profitieren energie-effiziente eAutofahrer:innen, denn bei sparsamen eAutos und effizienter Fahrweise werden deutlich mehr gefahrene Kilometer pauschal gefördert und sind daher kostenfrei. In Summe wird es also günstiger, ein eFahrzeug zu fahren.
Bedenkt man weiters, dass aus Kostengründen die Mineralölunternehmen auch nach alternativen Möglichkeiten suchen, um ihre Reduktionsziele zu erreichen, wie das zum Beispiel durch die Beimischung von Palmöl erfolgt, ist aus meiner Sicht der Weg über die THG-ePrämie eindeutig zu bevorzugen!
Also habe ich für mich die Entscheidung getroffen, den Hochlauf der eMobilität auch auf diese Weise zu unterstützen und mich für die THG-Quote 2023 angemeldet.